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Die Auslandskrankenversicherung

Damit die Urlaubsreise im Krankheitsfall nicht zu einer finanziellen Belasung wird, sollte jeder gesetzlich Krankenversicherte eine extra Auslandskrankenversicherungen haben. Diese gibt es schon für wenig Geld und bietet dem Versicherungsnehmer auf Reisen im Ausland einen Versicherungsschutz im Krankheitsfall oder bei einem Unfall. Denn die gesetzliche oder auch private Krankenversicherung leistet im Ausland nur zu einem Teil, da Behandlungskosten entweder nur anteilig oder gar nicht erstattet werden. Die Auslandskrankenversicherung jedoch greift bei den Behandlungskosten für eine ambulante sowie stationäre Behandlung am Urlaubsort oder bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport des Kranken in die Bundesrepublik Deutschland.

Für was ist eine Auslandskrankenversicherung?

auslandskrankenversicherung-sinnvoll Oft sind Menschen der Annahme, dass sie ja bereits gesetzlich krankenversichert sind und stellen sich die Frage, wozu sie sich dann auch noch mit einer extra Auslandskrankenversicherung für Reisen ins Ausland absichern sollen.

Einer Vielzahl ist gar nicht bewusst, dass die private oder gesetzliche Krankenversicherung sie im Auslandsurlaub nicht im selben und vollem Umfang schützt, wie sie dies zuhause macht. Um sich darüber auf Reisen keine Sorgen mehr machen zu müssen, ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung erforderlich. Hat man im Ausland nicht den richtigen Krankenschutz kann es sein, dass man bei einem Unfall oder Krankheit für alle Kosten der Behandlung selber finanziell aufkommen muss.

Auch die Kosten für einen Rücktransport des Erkrankten für eine medizinisch angemessene Versorgung in Deutschland, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Einen wirklichen Schutz vor hohen Arztrechnungen und Behandlungskosten im Ausland hat man nur, wenn man eine gute Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat.

Information:

Der Begriff Reisekrankenversicherung wird meist für Versicherungspolicen genutzt, die einen erweiterten Versicherungsschutz für eine einmalige Reise oder kurze Aufenthalte im Ausland mitversichern. Für einen längeren Auslandsaufenthalt über mehrere Monate braucht man jedoch eine spezielle Auslandskrankenversicherung.

Warum ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf Reisen nicht ausreichend?

gesetzliche-krankenversicherung Wieso ist man im Ausland nicht durch die gesetzliche Krankenkasse ausreichend geschützt?

Diese Frage stellen sich viele Versicherte mit gesetzlichem Krankenschutz. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung ist zwar in ganz Europa gültig, sie übernimmt aber nur einen kleinen Teil der Behandlungskosten im Ausland. Das ist vor allem auch deshalb so, weil man als Tourist im Ausland vor allem in den Touristenzentren in der Regel nur gegen Vorauskasse behandelt wird. Der gesetzliche Krankenschutz bezahlt aber nur den Teil der Kosten, der sich an den deutschen Abrechnungssätzen orientiert. Weiterhin übernimmt die GKV bei Reisen in nicht europäische Länder und in Staaten die kein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbart haben, meistens keine Kosten.

Mit der passenden Auslandskranken-Versicherung ist man jedoch schon für ein paar Euro im Jahr gut abgesichert und muss keine Angst vor einer grossen finanziellen Belastung bei einem Krankheitsfall im Ausland haben.

Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?

Die Auslandskrankenversicherung schützt vor den meist hohen Kosten für Behandlungen, die bei einem Krankheitsfall oder einem Unfall im Urlaubsland entstehen. Oft ist auch der Rücktransport des Kranken in den Leistungen der Reisekrankenversicherung enthalten. Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung orientieren sich in der Regel nach dem Eintrittsalter und der Personenanzahl der Versicherungsnehmer.

Ganz nach dem Versicherungsunternehmen spielt oftmals auch die Anzahl der Reisen und weitere Kriterien wie zum Beispiel das Urlaubsland eine Rolle für die Höhe des Versicherungsbeitrages. Jedoch kann man eine gute Auslandskrankenversicherung für kurze Auslandsreisen für einen alleinstehenden Erwachsenen schon für etwa 12 Euro pro Jahr und für eine Familie für zirka 25 Euro jährlich abschliessen.

Ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Eine Auslandskrankenversicherung ist vor allem auch bei Auslandsreisen in weit entfernte Länder wie zum Beispiel in die Karibik, Neuseeland oder in die Vereinigten Staaten von Amerika sehr nützlich.

Vor allem in Amerika sind die Behandlungskosten im Krankheitsfall sehr hoch und die GKV übernimmt hier kaum Kosten. Für die meisten Auslandsreisen ausserhalb der europäischen Union ist eine Auslandskrankenversicherung in jedem Fall sinnvoll, da ein ausreichender Versicherungsschutz für einen Krankheitsfall im Ausland auch oft schon für wenig Geld zu haben ist. Fährt man hingegen nur mal für ein Wochenende ein paar Kilometer ausserhalb Deutschlands in den Urlaub, braucht man nicht unbedingt über eine Reisekrankenversicherung nachdenken. Privat Krankenversicherte sollten ihre Versicherungsbedingungen überprüfen, ob für sie ein Auslandskrankenschutz besteht.

Welche Vorteile bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung?

auslandskrankenversicherungsvertrag Primär für gesetzlich Krankenversicherte ist es ratsam, eine private Auslandskrankenversicherung für Reisen ins Ausland zu haben. Denn die GKV trägt im Ausland nur einen Teil der Behandlungskosten, die in Ländern der europäischen Union oder in Ländern die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart haben.

Ein Vorteil einer Reisekrankenversicherung ist der Anspruch auf bessere Leistungen im Ausland. Hat man keine extra Reisekrankenversicherung, werden die Leistungen oft an den Standards des jeweiligen Reiselandes angepasst. Oftmals sind diese dann viel niedriger als in der Bundesrepublik Deutschland. Ein weiterer ganz wichtiger Vorteil ist der Rücktransport des Patienten, den die GKV weder aus Ländern ausserhalb noch innerhalb der EU erstattet.

Information: Achtung bei den Regelungen für einen Rücktransport

Im Versicherungsvertrag sollte man vor allem auf die Formulierung für den Rücktransport achten. Denn es gibt Auslandskrankenversicherungen, die den Rücktransport nur erstatten, falls dieser "medizinisch notwendig" ist. Sollte das Krankenhaus im Ausland also eine gute Versorgung leisten können, so heisst das im Notfall für den Versicherungsnehmer, dass er stationär in der Klinik im Ausland versorgt wird. Ist im Versicherungsvertrag hingegen die Formulierung "medizinisch vertretbar oder sinnvoll" vereinbart, so wird ein Rücktransport einfacher zu erreichen sein.

Was beinhaltet eine Auslandskrankenversicherung?

Der genaue Umfang der Leistungen ist vom entsprechenden Versicherer abhängig. Manche Behandlungen werden nur bedingt und unter gewissen Gegebenheiten von der Versicherungsgesellschaft bezahlt. So unterscheiden sich zum Beispiel manche Auslandskrankenversicherer in Bezug auf die Übernahme der Kosten für einen Krankenrücktransport im Falle einer sinnvollen oder einer medizinisch notwendigen Massnahme.

Die Auslandskrankenversicherung deckt normaler Weise alle erforderlichen medizinischen Behandlungen und Eingriffe komplett ab. Darunter fallen in der Regel:

Eine ambulante und/oder stationäre Behandlung des Erkrankten im Ausland

Braucht man auf Grund eines Unfalls oder einer Erkrankung im Ausland eine ambulante und/oder stationäre Heilbehandlung von medizinischen Fachkräften, trägt die Auslandskrankenversicherung die dadurch resultierenden Behandlungskosten. Hierzu gehöhren unter anderem Kosten für Arztleistungen am Ort des Unfalls, die Transportkosten zum nächsten Doktor oder Krankenstation sowie alle Behandlungen in einer Klinik.

Erstattung der Kosten für Arznei- und Heilmittel sowie Hilfs- und Verbandsmittel

Auch die Übernahme der Kosten für Heil- und Arzneimittel sowie Hilfs- und Verbandsmittel zählen meist zum Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung.

Rücktransport des Kranken

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Transportkosten eines Patienten weder aus einem Land der europäischen Union noch aus einem anderen Land. Ein Krankenrücktransport kann jedoch neben der Rechnung für den Arzt manchmal eine grössere fünfstellig Summe betragen. Nur mit einer Auslandskrankenversicherung kann man sich vor diesen hohen Kosten schützen. Der Versicherungsnehmer sollte dabei beachten, dass die Versicherung eine Kostenübernahme für einen Rücktransport schon bei einer Vertretbarkeit übernimmt und nicht erst dann, wenn es notwendig ist. So sichert man sich eine deutsche Behandlungsversorgung auch bei einer nicht lebensgefährlichen Krankheit.

Schmerzstillende Behandlung der Zähne

Bekommt man plötzlich im Urlaub Zahnschmerzen, erstattet die Reisekrankenversicherung die Behandlungkosten für eine schmerzstillende Behandlung am betroffenen Zahn- und Mundbereich.

Behandlungen während der Schwangerschaft

Einige Auslandskrankenversicherungen erstatten die Behandlungskosten und Untersuchungen bei Schwangeren. Ausserdem sind Säuglinge oftmals ab der Geburt mitversichert, falls ein Teil der Eltern mindestens ein Vierteljahr davor eine Auslandskranken-Versicherung abgeschlossen hat.

Überführung im Sterbefall

Verstirbt der Versicherungsnehmer während des Urlaubs, werden die Überführungskosten meistens übernommen.

Kosten für eine Bergung

Sollte der Versicherungsnehmer während der Urlaubsreise verunglücken, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen oftmals nur die medizinisch erforderlichen Sofort-Massnahmen. Eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung übernimmt auch die Bergungskosten wenn zum Beispiel ein Rettungshubschrauber notwendig ist. Vor allem Winter- und Wandersportler sollten auf einen entsprechend hohen Erstattungsbetrag für Bergungskosten im Versicherungsvertrag achten.

Was sollte man bei der Auslandsreisekrankenversicherung beachten?

Die Dauer der Reise

Die Auslandskrankenversicherung greift für alle Auslandsreisen binnen eines Jahres, allerdings dürfen die Aufenthalte eine gewisse Zeitspanne nicht überziehen. Bei vielen Versicherern sind Urlaubsreisen bis 56 Tage abgesichert. Andere Anbieter sichern hingegen nur bis zu 42 Tage ab und manche Auslandskrankenversicherungen decken sogar Reisen mit einer Dauer von bis zu 70 Tagen ab. Dabei kommt es nicht darauf an, wie oft man während eines Jahres auf Reisen geht, die Urlaubstage werden nicht aufaddiert.

Für Auslandsaufenthalte die eine Reisedauer von 70 Tagen überschreiten, muss eine spezielle Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese benötigt man zum Beispiel für eine Weltreise, ein Studienhalbjahr im Ausland oder Rentner bzw. Pensionäre die in warmen Ländern überwintern wollen. Abgesehen wie lange eine Reise dauert, ist es ausserdem vorteilhaft, dass der Versicherungsschutz über den abgesicherten Reisezeitraum andauert, falls sich dieser auf Grund einer Krankheit verlängern sollte.

Den Gültigkeitsbereich

Entscheidend ist, dass die Auslandskrankenversicherung auch für das Reiseland Gültigkeit hat, in welches man verreisen möchte. Es gibt Versicherungen mit einem Versicherungsschutz auf der ganzen Welt, aber auch Versicherungstarife die nur bestimmte Regionen absichern. Versicherungstarife die auch die USA und Kanada abdecken, kosten in der Regel einen höheren Beitrag, da die medizinische Versorgung dort sehr viel Geld kostet. Eine leistungsstarke Versicherung deckt neben privaten Urlaubsreisen auch Geschäftsreisen ab.

Übernahme wesentlicher medizinischer Leistungen

Eine gute Auslandskrankenversicherung sollte alle wesentlichen medizinischen Versorgungen komplett übernehmen. Hierzu gehören zum Beispiel Komplikationen in der Schwangerschaft, provisorische Zahnbehandlungen oder medizinisch notwendige Hilfsmittel wie Krückstöcke. Müssen Kinder ins Krankenhaus, sollten die Kosten für das Übernachten der Eltern bei ihren Kindern auch erstattet werden.

Rücktransport des Erkrankten

Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass der Versicherer einen medizinischen Rücktransport in die Bundesrepublik Deutschland erstattet, nicht nur wenn er ausdrücklich erforderlich ist, sondern auch dann wenn er aus medizinischen Gründen vertretbar und sinnvoll ist. Ebenso ist es vorteilhaft, wenn die Kosten für einen Ambulanzflug erstattet werden, falls man einen länger als vierzehn Tage andauernden Krankenhausaufenthalt hätte.

Vorerkrankungen

auslands-krankenversicherungen Sollte der Versicherungsnehmer mit einer Vorerkrankungen verreisen, sollte er bereits vor Abschluss der Versicherung überprüfen, ob die Behandlungskosten im Ausland auch von dem Versicherer übernommen werden. Eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung grenzt Vorerkrankungen nicht komplett aus dem Versicherungsschutz aus, jedoch aber die Behandlungskosten, die schon vor Reiseantritt aus ärztlicher Sicht als notwendig diagnostiziert wurden.

Ausserdem ist es wichtig, dass es keine Einschränkung der Versicherungsleistungen nur auf akute oder nicht vorhersehbare Krankheiten seitens des Versicherers gibt oder der Versicherungsschutz mit weiteren nicht konkreten Beschreibungen begrenzt ist. Wer eine chronische Krankheit hat, sollte sich vor Vertragsabschluss informieren, ob der Versicherer bezahlt, wenn sich der Gesundheitszustand auf Reisen verschlechtert. Um Probleme mit der Auslandskrankenversicherung zu verhindern, ist es sinnvoll sich als chronisch Erkrankter vor Urlaubsantritt die Reisefähigkeit von einem Arzt bestätigen zu lassen.

Was sollte man bei Langzeitreisen beachten?

Eine Standard Auslandskrankenversicherung ist für längere Auslandsreisen nicht ausreichend. Wer etwa die ganz Welt bereisen möchte, für längere Zeit zum Studieren in Ausland geht oder im Ruhestand den Winter in einem warmen Land verbringen möchte, der benötigt einen extra Versicherungstarif für Auslandsreisen. Denn sollte ein Aufenthalt im Ausland mehr als acht bis zehn Wochen andauern, leistet eine normale Auslandskrankenversicherung bei einem gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr.

Hat man eine private Krankenversicherung (PKV) muss man seine Vertragsbedingungen überprüfen. Reist man innerhalb der europäischen Union, ist man als Privatversicherter in der Regel abgesichert. Sollte man sich aber für längere Zeit ausserhalb der EU aufhalten, kann sich dies jedoch anders verhalten. Beendet ist der Versicherungsschutz meist, sollte der Versicherte seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein aussereuropäisches Land verlegen. Welche Zeitspanne noch als Urlaubsreise zählt, lässt sich bei der jeweiligen PKV prüfen. Leistungsstarke Versicherungstarife offerieren eine unbegrenzten Versicherungsschutz auf der ganzen Welt, bei anderen Versicherern besteht der Versicherungsvertrag weiterhin, sofern eine Postanschrift in der Bundesrepublik Deutschland existiert und wiederum andere Versicherungsunternehmen leisten bei Zahlung eines höheren Beitrages auch ausserhalb Europas einen verlängerten Schutz.

Wann sollte man eine Auslandsreisekrankenversicherung spätestens abschliessen?

Hat man die Auslandsreise noch nicht angetreten und ist noch in der Bundesrepublik Deutschland, kann man die Reisekrankenversicherung auch noch kurz vor der Abreise im World Wide Web online abschliessen. Denn bei manchen Versicherern ist das Datum des Abschlusses zugleich auch der Beginn des Vertrages. Der Versicherungsnehmer bekommt dann online umgehend die Bestätigung für die Auslandskrankenversicherung. Der Vertragsabschluss lässt sich im Internet ganz schnell erledigen.

Ist man bereits aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist, hat man keine Möglichkeit mehr eine preiswerte Reiseversicherung abzuschliessen. Die letzte Option ist dann nur noch ein teures international agierendes Versicherungsunternehmen, das dann für eine Urlaubsreise etwa achzig Euro oder auch mehr kostet. Besser ist es jedoch, sich rechtzeitig um einen Versicherungsschutz für Reisen zu kümmern, damit der Urlaub auch ganz entspannt beginnen kann. Eine Auslandskrankenversicherung hat meist eine Gültigkeit von einem Jahr und sollte nicht fristgerecht durch den Versicherten gekündigt werden, verlängert sich die Laufzeit ganz automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr.

Auslandskrankenversicherung: Was für Unterlagen werden im Notfall benötigt?

In den Reiseunterlagen muss auf jeden Fall die Notrufnummer der Reisekrankenversicherung sowie die persönliche Versicherungsnummer. Im Falle einer Erkrankung sollte man das jeweilige Versicherungsunternehmen immer so schnell wie möglich informieren. Während des Telefonats lässt sich mit der Versicherung auch direkt abklären, was für Belege der Versicherer für die Kostenübernahme benötigt.

Rechnungen vom Arzt über geringere Beträge werden vorab selbst bezahlt und die Auslandskrankenversicherung erstattet die ausgelegte Summe dann später. Die Arztrechnung sollte bestenfalls in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein, den Patientennamen, den Namen des behandelnden Doktors und die Diagnose sowie die Behandlungsart enthalten. Fallen die Behandlungskosten sehr hoch aus, sollte sich der Versicherte am besten vorab mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen besprechen.

Nützliche Tipps zur Vorgehensweise im Ernstfall kurz zusammengefasst:

Erstens - Information an den Notrufdienst der Auslandskrankenversicherung:

Die Notrufnummer des Versicherers sollte man auf Reisen immer bei sich tragen, damit dieser unmittelbar informiert wird und die weitere Vorgehensweise geklärt werden kann.

Zweitens - Zum Arzt gehen:

Bei kleineren Behandlungen muss der Versicherungsnehmer die Kosten vorab selber bezahlen. Diese Kosten bekommt er später von der Versicherung wieder erstattet. Alle Unterlagen zum Befund und Behandlung sowie die Arztrechnung daher gut aufbewahren und beim Versicherer gleich nach der Reise einreichen. Bei höheren Behandlungskosten kann es sein, dass das Versicherungsunternehmen diese unmittelbar leistet.

Drittens - Ratschläge beim Reiseveranstalter einholen:

Wurde die Reise über einen Veranstalter gebucht, kann man sich bei diesem über Mediziner und Kliniken in der Umgebung informieren. Falls nötig, kann der Reiseleiter auch Hilfe beim Übersetzen leisten.

Viertens - Deutsche Botschaft:

Ebenso kann die Deutsche Botschaft im Ausland bei einem Ernstfall behilflich sein. Anschrift und Telefon-Nummer kann man auf den Webseiten des auswärtigen Amts erfahren.

Was sollten bestimmte Personen-Gruppen bei den Leistungen einer Auslandskrankenversicherung beachten?

Eine private Reisekrankenversicherung ist primär nur für den Notfall gedacht. Untersuchungen zur Vorsorge oder psychologische Behandlungskosten werden nicht erstattet.

Ältere Menschen

Für Senioren kostet der Versicherungsschutz für Auslandsreisen in der Regel einen höheren Beitrag. Ausserdem haben viele Versicherer Höchstgrenzen beim Alter.

Schwangere

Frauen die schwanger sind, sollten darauf achten, dass im Versicherungsvertrag auch ausdrücklich die Kosten für eine eventuelle Frühgeburt und der sogenannte Neugeborenen-Schutz im Ausland erstattet werden.

Chronisch erkrankte Personen

Behandlungskosten für chronisch erkrankte Personen werden von einer Reisekrankenversicherung nicht getragen. Oftmals übernimmt jedoch die GKV dies auch in aussereuropäischen Ländern. Bevor man verreist, sollte man dies jedoch besser mit seiner gesetzlichen Krankenkasse abklären.

Sportlich aktive Personen

Bei Sportlern erstattet eine Auslandskrankenversicherung die Behandlungskosten nicht, falls sich der Versicherungsnehmer bei einem Training oder einem Wettkampf Verletzungen zuzieht.

Achtung bei Reisewarnungen

Warnt das auswärtige Amt vor Reisen in das ausgesuchte Land, sollte man vorsichtig sein und die Urlaubsreise eventuell sogar umbuchen. Sollte man die Urlaubsreise aber trotzdem machen und es kommt zu einem Unfall oder man wird krank, ist nicht gewährleistet, dass die Auslandskrankenversicherung auch die Behandlungskosten dafür übernimmt. Manche Versicherungsunternehmen gewähren aber auch dann einen Versicherungsschutz. Bei einigen Versicherern wird im Versicherungsvertrag eine sogenannte "Kriegsklausel" hinterlegt, diese regelt die Bedingungen für Reisen in solche Länder, wo es beispielsweise politische Aufstände oder Demonstrationen gibt. Hat man eine Reise bereits angetreten und solche Aufstände finden erst danach statt, sind die Bedingungen je nach Versicherer unterschiedlich geregelt. Manche Versicherungsunternehmen fordern in so einem Fall beispielsweise eine umgehende Ausreise, wieder andere setzen hierfür eine bestimmte Frist von einer bis zu zwei Wochen.

Was ist eigentlich die europäische Krankenversicherungskarte?

Im Jahr 2004 wurde in der Bundesrepublik Deutschland und in Ländern in denen es schon eine Krankenversicherungskarte für gesetzlich versicherte Personen gab, die European Health Insurance Card (kurz EHIC), also eine europäische Krankenversicherungskarte gültig. Im Notfall können sich alle gesetzlich Krankenversicherten mit dieser Krankenversicherungskarte im Ausland bei einem Doktor oder in einer Klinik behandeln lassen. Aber sogar in Ländern der europäischen Union und in Ländern mit denen die BRD ein Sozialversicherungsabkommen hat, ist es nicht gewährleistet, dass die Kosten teilweise oder ganz übernommen werden. Es kann sein, dass die EHIC nicht akzeptiert wird und der behandelnde Mediziner versorgt den Reisenden als privaten Patienten zu höheren Behandlungskosten. Wird man als Privatpatient behandelt, muss die Artzrechnung ausserdem unmittelbar gezahlt werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt können da ganz schnell einmal mehrere tausend Euro zusammenkommen. Ebenso beinhaltet die europäische Krankenversicherungskarte keinen Rücktransport aus dem Reiseland nach Deutschland. Nur mit einer Auslandskrankenversicherung hat man einen ausreichenden Versicherungsschutz bei der Krankenversorgung im Ausland. Dieser Schutz kostet in der Regel nur ein paar wenige Euro und bietet dem Versicherten den notwendigen Krankenschutz bei Auslandsreisen.

Wo und wann ist die europäische Krankenversicherungskarte gültig?

Die europäische Krankenversicherungskarte kann nur bei einem zeitweisen Aufenthalt im Ausland genutzt werden. Wird während dieser Zeit eine medizinische Behandlung notwendig, darf die EHIC verwendet werden. Wer sich aber explizit im Ausland einer Behandlung unterziehen will, für den hat die europäische Krankenversicherungskarte keine Gültigkeit. Die EHIC ist in allen Ländern der EU, in Lichtenstein, in der Schweiz, Norwegen und auf Island gültig.